
"Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft" (für weitere Informationen bitte das Logo anklicken)
www.eler.niedersachsen.de
Einladungen zu den Gruppenberatungen
Für den nächsten Termin der Gruppenberatungen am 19.05.2022 werden wir Sie über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen informieren und Sie erhalten Hinweise zum aktuellen Stand der Kulturen.
An diesem Donnerstag beginnen wir jeweils:
um 8:00 Uhr in Dorste auf dem Hof Linsenhoff um 10:30 Uhr in Barbis beim Agrarmarkt Deppe um 13:30 Uhr in Pöhlde auf dem Hof Wallis
Der letzte Gruppenberatungstermin findet am 9. Juni statt.
Leitflächen
Wir bieten Ihnen an, sich aktuell über den Stand der Getreidekulturen an den Standorten Dorste, Pöhlde und Barbis über eine Karte und Darstellung der Witterungsgrafiken und der Bonitur-Grafiken zu informieren. >>> hier
Neuer Maßnahmenkatalog der Kooperation Südharz für 2021/22
Der aktuelle Maßnahmenkatalog Freiwilliger Vereinbarungen für die Gewässerschutz-Kooperation Südharz bietet Ihnen interessante Möglichkeiten den Gewässerschutz und ihre Bewirtschaftung zu kombinieren und neue ackerbauliche Maßnahmen auszuprobieren.
Infos zum Maßnahmenkatalog: - Anbau von Winterungen und Sommerungen mit Untersaaten - Anbau von Beisaaten zum Raps - weitere Maßnahmen und deren Ausgleichsbeträge ... weiterlesen
Sie können ab sofort ihre Maßnahmen planen und abschließen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Verfügung. Anträge können bis zum 15. September bei uns abgegeben werden.
Dann erstellen wir Ihnen die Anträge für die gewünschten Gewässerschutzmaßnahmen. Wenn Sie neu in Gewässerschutzmaßnahmen einsteigen wollen, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E‑Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Voraussetzung für den Abschluss ist, dass Sie uns Ihre ANDI-Daten 2021 zur Verfügung stellen.
Den aktuellen Maßnahmenkatalog 2021/22 für Freiwillige Vereinbarungen können Sie direkt hier öffnen ... weiterlesen
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte entweder per E-Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. rufen Sie uns an unter: Lothar Kupsch 0551/54885-13; Henning Mund 0551/54885-18
Videos zum Thema: Beseitigung von winterharten Zwischenfrüchten und Untersaaten mit flacharbeitenden Maschinen
Los geht es mit dem Präzisionsgrubber von Treffler:
Im zweiten Video wird eine flach arbeitende Fräse von Celli vorgeführt:
Das dritte Video zeigt eine Carrier-Scheibenegge von Väderstadt mit CrossCutter Disc:
ANDI-Daten für den Abschluss Freiwilliger Vereinbarungen 2022/23
Bitte denken Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages auf Agrarförderung mit dem Programm „ANDI“ daran, im Sammelantrag unter Abfrage 9.5 die Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwasserschutz mit „Ja“ zu bestätigen, damit die erforderlichen ANDI-Daten an uns übermittelt werden. Wir benötigen diese Daten für die Beratung, die Bearbeitung der Freiwilligen Vereinbarungen und die Doppelförderungsprüfung.
Beginn einer neuen Förderperiode 2019-2023
Für die Kooperation Südharz beginnt ab 2019 eine neue Förderperiode. Daher sind jetzt als Voraussetzung für den Abschluss der Gewässerschutzmaßnahmen neue fünfjährige Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Alle Betriebe, die bisher Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen haben, erhalten entsprechende Anträge zugesandt. Wir bitten Sie diese Anträge unterschrieben an uns zurückzusenden, um wie bisher Gewässerschutzmaßnahmen abschließen zu können. Wenn Sie neu in Gewässerschutzmaßnahmen einsteigen wollen, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E‑Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Voraussetzung für den Abschluss ist, dass Sie uns Ihre ANDI-Daten 2022 zur Verfügung stellen.
Agrarumweltmaßnahmen ab 2023
Das Antragsverfahren 2022 steht im Zeichen der EU-Förderperiode 2023 – 2027. Es können bis zum 30.06.2022 Erstanträge (E-Anträge) für neue 5-jährige Verpflichtungen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Gleichzeitig ist es aber auch noch möglich, für Maßnahmen der Förderperiode 2014 – 2022 sogenannte Folgeanträge für bestehende Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren zu stellen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an Tel.: 0551/5488513 oder senden Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Redaktioneller Hinweis
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Dieser Internetauftritt wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert
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 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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