
"Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft" (für weitere Informationen bitte das Logo anklicken)
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Gruppenberatungen im März 2023
Im Laufe der Vegetation sind Gruppenberatungen im dreiwöchigen Turnus an den bekannten Orten geplant. Hierbei werden wir wieder von Anbauberatern der Agravis und wechselnden Referenten unterstützt.
Der Start ist für Donnerstag, den 16. März geplant.
Beginn ist um: 8:00 Uhr in Dorste auf dem Betrieb Martin Linsenhoff 11:00 Uhr in Barbis an der Scheune von Christian Lühry 14:00 Uhr in Pöhlde am Hof von Martin Wallis
Die nächste Gruppenberatung findet am Donnerstag, dem 30. März statt. Hierbei unterstützt uns Herr Moldenhauer von der Agrarvis im Bereich des Pflanzenschutzes. Es werden an jedem Veranstaltungsort gebietsspezifische Bestände besichtigt und erforderliche Maßnahmen besprochen.
Beginn ist um: 8:00 Uhr in Dorste auf dem Betrieb Martin Linsenhoff 11:00 Uhr in Barbis an der Scheune von Christian Lühry 14:00 Uhr in Pöhlde am Hof von Martin Wallis
Auf eine rege Beteiligung an diesen Veranstaltungen freuen wir uns.
Leitflächen
Wir bieten Ihnen an, sich aktuell über den Stand der Getreidekulturen an den Standorten Dorste, Pöhlde und Barbis über eine Karte und Darstellung der Witterungsgrafiken und der Bonitur-Grafiken zu informieren. >>> hier
Neuer Maßnahmenkatalog der Kooperation Südharz für 2022/23
Auf der Kooperationsversammlung Südharz am 15.06.2022 in Duderstadt wurde der neue Maßnahmenkatalog Südharz 2022-2023 beschlossen.
Inhaltlich hat es nur geringfügige Anpassungen gegeben. Die Ausgleichsbeträge wurden für mehr als die Hälfte der Maßnahmen z. T. deutlich angehoben. Damit wurde versucht die geänderten Rahmenbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten, die die Berechnungen der Ausgleichbeträge zulassen, zu berücksichtigen.
Besonders zu erwähnen sind hier: - Zwischenfruchtanbau - Untersaaten in Getreide, Raps, Körnerleguminosen und Mais - Umbruchlose Grünlanderneuerung - Bodenruhe nach Raps und Leguminosen - Die Reduzierte Stickstoffdüngung Fruchtfolge A und B - Und besonders die Gesamtbetriebliche Stickstoffreduktion N-Konto
Aus unserer Sicht ist es in Zeiten mit Funden von Pflanzenschutzmittel-Metaboliten, immer weniger Herbiziden Wirkstoffen und zunehmender Resistenzen von Kräutern und Gräsern im Acker sehr wichtig das Thema „Mechanische Unkrautbekämpfung in optimierten Fruchtfolge“ in Ihren Betrieben zu prüfen. Wir empfehlen mit der Maßnahme „Mechanische Unkrautbekämpfung, statt Herbizid Einsatz“ eigene Erfahrungen zu sammeln. Das Finka Projekt bietet Zusammenarbeit von konventionellen Bertrieben und Biobetrieben besonders im Rahmen der Mechanische Unkrautbekämpfung und Fruchtfolge an. Die Betriebe Andreas Nolte und Harald Ude aus Kalefeld sind hier Projekt Betriebe. Weiterhin sind in der Kooperation Südharz einige Betriebe mit aktueller Technik zur mechanischen Unkrautbekämpfung ausgestattet. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Thematik und würden vorschlagen, dass sich interessiert Betriebe bei uns melden und wir die Ideen und Fragen bündeln. Ab nächstem Jahr ist im Rahmen der Gewässerschutzmaßnahmen eine investive Förderung für Technik zur mechanischen Unkrautbekämpfung zu erwarten. Daher jetzt vorbereitet sein und erste Versuche wagen.
Sie können ab sofort ihre Maßnahmen planen und abschließen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Verfügung. Anträge können bis zum 15. Oktober bei uns abgegeben werden.
Das Budget für Gewässerschutzmaßnahmen ist in der Kooperation Südharz gut gefüllt. Daher stellen Sie Ihre Anträge für die Maßnahmen, die sich abschließen möchten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Auswirkungen der neuer Neue GAP ab 2023 und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gewässerschutzmaßnahmen sind zurzeit noch nicht abschließend bekannt. Eventuelle Anpassungen sind dann vorzunehmen, wenn die Bedingungen von Seiten des Ministeriums und des NLWKN benannt wurden.
Den aktuellen Maßnahmenkatalog 2022/23 für Freiwillige Vereinbarungen können Sie direkt hier öffnen ... weiterlesen
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte entweder per E-Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. rufen Sie uns an unter: Lothar Kupsch 0551/54885-13; Henning Mund 0551/54885-18
Videos zum Thema: Beseitigung von winterharten Zwischenfrüchten und Untersaaten mit flacharbeitenden Maschinen
Los geht es mit dem Präzisionsgrubber von Treffler:
Im zweiten Video wird eine flach arbeitende Fräse von Celli vorgeführt:
Das dritte Video zeigt eine Carrier-Scheibenegge von Väderstadt mit CrossCutter Disc:
ANDI-Daten für den Abschluss Freiwilliger Vereinbarungen 2022/23
Bitte denken Sie bei der Bearbeitung Ihres Antrages auf Agrarförderung mit dem Programm „ANDI“ daran, im Sammelantrag unter Abfrage 9.5 die Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwasserschutz mit „Ja“ zu bestätigen, damit die erforderlichen ANDI-Daten an uns übermittelt werden. Wir benötigen diese Daten für die Beratung, die Bearbeitung der Freiwilligen Vereinbarungen und die Doppelförderungsprüfung.
Beginn einer neuen Förderperiode 2019-2023
Für die Kooperation Südharz beginnt ab 2019 eine neue Förderperiode. Daher sind jetzt als Voraussetzung für den Abschluss der Gewässerschutzmaßnahmen neue fünfjährige Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Alle Betriebe, die bisher Freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen haben, erhalten entsprechende Anträge zugesandt. Wir bitten Sie diese Anträge unterschrieben an uns zurückzusenden, um wie bisher Gewässerschutzmaßnahmen abschließen zu können. Wenn Sie neu in Gewässerschutzmaßnahmen einsteigen wollen, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E‑Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Voraussetzung für den Abschluss ist, dass Sie uns Ihre ANDI-Daten 2022 zur Verfügung stellen.
Agrarumweltmaßnahmen ab 2023
Das Antragsverfahren 2022 steht im Zeichen der EU-Förderperiode 2023 – 2027. Es können bis zum 30.06.2022 Erstanträge (E-Anträge) für neue 5-jährige Verpflichtungen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Gleichzeitig ist es aber auch noch möglich, für Maßnahmen der Förderperiode 2014 – 2022 sogenannte Folgeanträge für bestehende Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren zu stellen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an Tel.: 0551/5488513 oder senden Sie uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Redaktioneller Hinweis
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Dieser Internetauftritt wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert
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 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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