Wir über uns

Das vorrangige Ziel des vorsorgenden Gewässerschutzes ist die nachhaltige Vermeidung und Reduzierung diffuser Stoffeinträge, vor allem von Nitrat, aber auch von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und deren Abbauprodukten in das Grundwasser. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in Niedersachsen im Rahmen der niedersächsischen Kooperationsverordnung geregelt - somit auch in den Wasserschutzgebieten (WSG) und Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) der Kooperation Südharz. Zur Kooperation Südharz gehören folgende Gebiete:

  • WSG Wulften,
  • WSG Hattorf,
  • TGG Elbingerode,
  • TGG Marke,
  • TGG Dorste Brunnen,
  • TGG Dorste Quellen und
  • TGG Pöhlder Becken.

Die niedersächsische Kooperationsverordnung regelt die Finanzhilfe für mögliche Schutzmaßnahmen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und im Erwerbsgartenbau sowie die Anforderungen an die Zusammenarbeit in der Kooperation einschließlich der Erstellung eines Schutzkonzeptes. Für die Kooperation Südharz wurden diese Regelungen mit dem Abschluss eines Finanzhilfevertrages wirksam, der zwischen der Harz Energie Netz GmbH und dem Land Niedersachsen für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen worden ist. Der aktuelle Vertrag wurde für den Zeitraum 2019-2023 abgeschlossen. Mit dem Änderungsbescheid vom 25.05.2022 wurden die Finanzmittel für die Gewässerschutzberatung 2023 bewilligt. Mit dem Vertrag hat sich die Harz Energie Netz GmbH als Koordinator verpflichtet, u. a. das beschlossene Schutzkonzept mit geeigneten Maßnahmen im Rahmen der Gewässerschutzberatung (GSB) und der „Freiwilligen Vereinbarungen (FV)“ umzusetzen und die Zielerreichung der Maßnahmenprogramme anhand der folgenden drei Erfolgsparameter mit Ausgangs- und Zielwerten zu prüfen:

  • Erfolgsparameter 1: N-Hoftorbilanzüberschuss
  • Erfolgsparameter 2: N-Schlagbilanzüberschuss
  • Erfolgsparameter 3: Entwicklung der Gewässerschutzmaßnahmen

In diesem vorläufigen Erfolgsbericht werden die im Vertragszeitraum durchgeführten Beratungs- und Flächenmaßnahmen, Untersuchungsergebnisse sowie sonstigen Aktivitäten dargestellt, erläutert und bewertet.
In der Kooperation sind fünf Wasserversorgungsunternehmen (WVU) tätig:

  • Harz Energie Netz GmbH (Harz Energie),
  • Städtische Betriebe Herzberg am Harz (SB Herzberg),
  • EEW GmbH Duderstadt (EEW),
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz (SG Hattorf),
  • und der Wasserbeschaffungsverband Wulften (WBV Wulften)

Das Entscheidungsgremium der Kooperation Südharz ist der Kooperationsausschuss. Ihm gehören die 5 Vertreter der beteiligten WVU und die aus der Mitte aller Landwirte gewählten 7 Vertreter an. Bei Beschlüssen verfügen die WVU und die Landwirte über die gleiche Stimmenzahl. Der Koordinator der Kooperation, die Harz Energie Netz GmbH, vertreten durch Herrn Uhlenhaut, führt die Geschäfte der Kooperation Südharz
Die Harz Energie Netz GmbH lädt zu den Kooperationsausschusssitzungen ein, bereitet die Beschlüsse vor, führt sie aus und unterrichtet den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die untere Wasserbehörde über die Beschlüsse. Jährlich werden die Ausschussmitglieder auf der Kooperationsausschusssitzung anhand eines Berichtes über die Umsetzung der Maßnahmenprogramme und die Verwendung der Finanzmittel informiert.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Kooperationsausschusses gehört, das Einvernehmen zu den Inhalten und grundsätzlichen Fragen der Umsetzung des Schutzkonzeptes herzustellen und über die fachgerechte Verwendung der eingesetzten Finanzmittel zu beraten. Der Kooperationsausschuss erörtert insbesondere die Leistungen der Gewässerschutzberatung und wirkt bei der Entwicklung der FV mit. Dem Kooperationsausschuss kommt dabei eine Regelfunktion im Verlaufe der Umsetzung des Schutzkonzeptes zu, indem er auf notwendige Änderungen bei den Gewässerschutzmaßnahmen hinweist. Die Kooperation hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.

Die Gewässerschutzberatung in den TGG und WSG der Kooperation Südharz wird von der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) aus Göttingen durchgeführt.

Diese Internetseiten sollen der Information- und dem Austausch dienen. Es ist daher stets im Interesse der inhaltlich Verantwortlichen, dass Korrekturen, Anregungen und kritische Anmerkungen zu einer kontinuierlichen Anpassung und Verbesserung des Informationsangebotes führen. Diskussion ist also ausdrücklich erwünscht.

NLWKN
Betriebsstelle Süd
Standort Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 2
37085 Göttingen
Tel.: 0551-5070-02 (440)

 

 
 
 
 
  Aktuelles

20.01.2026

Rundschreiben 1/26

Stand der Kulturen
- Düngebedarfsermittlung
- Hoftor-/Stoffstrombilanz /   
  Betriebscheck
- ENNI-Meldung
- Ausblick auf das
  Beratungsjahr 2026

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10.12.2025

Rundschreiben 5/25

- das Beratungsjahr 2025
- Abschluss „Freiwilliger             Vereinbarungen“ 2025/26
- Abschluss „Freiwilliger     Vereinbarungen“ 2025
- Düngungsversuch im
  Winterweizen 2025
- Herbst Nmin
- Winterveranstaltung 2026

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11.09.2025

Einladung zur Maschinenvorführung einer
Alstrong Aerator Wiesenwalze
 

- Donnerstag, 11.09.2025
  um 14 Uhr
  Treffpunkt: Auemühle Pöhlde
  (Verlängerung der Straße „Am
  Schützenplatz“),
  (51°37'07.8"N 10°17'20.7"E)

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02.09.2025

Demoversuch Winterweizen 2025

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28.08.2025

Einladung zum Feldtag „Ergebnisse der Gewässerschutzberatung Kooperation Südharz“

- Donnerstag, 28.08.2025
  um 14 Uhr
  auf dem Parkplatz an der K7 
  zwischen Hattorf und Elbingerode

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27.06.2025

Rundschreiben 4/25

- Kooperationsversammlung 2025
- Grundwasserschonender       
   Pflanzenschutz
-. Zwischenfruchtanbau
- Freiwillige Vereinbarungen 2025/26
- Maßnahmenabschluss
- Gewässerschutzmaßnahmen 
  2025/26 Abgabefristen
- Feldtag 2025
-  Verschiedenes

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03.04.2025

Rundschreiben 3/25

- Stand der Kulturen
- Düngung
- ANDI-Antrag, GLÖZ,
  AUKM, Ökoregeln
- Kennartenkartierung ÖR5,
  GN56, GN58
- Freiwillige Vereinbarungen
- Gruppenberatung 2025

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10.03.2025

Rundschreiben 2/25

- Frühjahrs-Nmin 2024
- Stand der Kulturen
- Düngebedarfsermittlung
- Stoffstrombilanz/ENNI- 
  Meldung/ANDI-
  Antragstellung
- Gruppenberatung
- Vorführung Striegeleinsatz
- Verschiedenes

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31.01.2025

Rundschreiben 1/25

- Herbst-Nmin 2024
- Stand der Kulturen
- Düngebedarfsermittlung
- Stoffstrombilanz
- ENNI-Meldung
- Ausblick auf das Beratungsjahr 2025
- Verschiedenes

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20.01.2025

Einladung zur Informationsveranstaltung

- Donnerstag, 06.02.2025
  um 19:30 Uhr
  in der Gaststätte "Zum Schrägen", 
  Mühlenstraße 2, 37412 Herzberg

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05.12.2024

Rundschreiben 5/24

- Das Beratungsjahr 2024
- Zwischenfruchtanbau
- Abschluss FV
- Auszahlung FV
- Herbst-Nmin
-Verschiedenes

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16.09.2024

Einladung zum Feldbegehung
am 26.09.2024

Feldbegehung und Informationsveranstaltung zum Thema:
„Bodenfruchtbarkeit und Erosionsschutz"
Donnerstag, den 26.09.2024
um 14:30 Uhr
in 37434 Rhumspringe, Ellerhof 1,
auf dem Betrieb der Familie Eckermann.

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